Unser Tierschutzverein Eberbach – Respektiere Tiere e.V. setzt sich sowohl für Wild-, als auch für Heim- und Haustiere in Eberbach und den Ortsteilen ein




TERMINE ZUM VORMERKEN:

36.Eberbacher Apfeltag am 20.10.2024 


FUNDTIER: BARTARGAME... wer kennt das Tier, das am Karlstarweg in Eberbach gesichert wurde und sich seit dem 23.05.2024 bei uns befindet. Fotos/Videos des Tieres auf unserer Facebook-Seite. 



Vom 10.05.2024 bis 12.05.2024 fand das 43. Eberbacher Frühlingsfest statt. 

Neben unserer Lesung am Freitag, boten wir an den beiden anderen Tagen eine Foto-Safari, ein Glücksrad und noch die ein oder andere Überraschung an. Ohne unsere Sponsoren wäre dies nicht möglich gewesen. Daher geht ein tierischer Dank an:

Academics Heidelberg

Adler Mannheim

Autohaus Ebert

Autohaus Lenz

Bäckerei Matthias Beisel

Barbara'a Beauty Boutique + Tee Oase

B/ANCA Mode Heidelberg

Bootswerft Empacher

Büro Ries

Cafè Lutzki/Ralfs Backstube

Das Atelier

Das Futterhaus Mosbach

Decoffeè Neckargemünd

Elektro Plus Reinig

Fressnapf Eberbach

Gärtnerei Emmerich

Galeria Heidelberg

Herrmann Rüttger GmbH

Kösen Plüschtierwelt

Krauth Technologie

Neckar Drahwerke GmbH

Optik Meister Eberbach

Parsa Beauty Sinsheim

Reha-Zentrum

REWE Kessler Eberbach

Söhner Möbel und Küchen

VHS Eberbach-Neckargemünd e.V.

Wolkenseifen Heidelberg

Anne-Kathrin Wunder







 

Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung ab 01.05.2024
STADT EBERBACH 

 

 

 


Als verantwortungsbewusste Tierfreunde und Tierfreundinnen möchten wir Sie, liebe Eberbacher Bürgerinnen und Bürger, auf die Bedeutung der Katzenschutzverordnung hinweisen und Sie für eine gemeinsame Verantwortung sensibilisieren.

 

 

Ziel, der am 01.05.2024 in Kraft tretenden Verordnung ist es, das Elend und Leid der verwilderten, freilebenden und herrenlosen Katzen langfristig zu verringern und die beobachtete zunehmende Population der letzten Jahren zu regulieren.

Katzen sind wundervolle Tiere, die unsere Gesellschaft bereichern. Doch gerade herrenlose Katzen benötigen unsere besondere Aufmerksamkeit und Hilfe.

Viele dieser verwilderten Katzen befinden sich in schlechter körperlicher Verfassung: Sie sind oft verwahrlost, unterernährt und von Parasiten befallen. Nicht kastrierte Kater liefern sich Revierkämpfe mit zum Teil schweren Verletzungen und leider können sie auch Krankheiten (Zoonosen) übertragen.

Wenn Sie herrenlose Katzen in Ihrem Garten füttern, übernehmen Sie eine wichtige Rolle im Leben dieser Tiere.

Es ist lobenswert, dass Sie Mitgefühl zeigen und sich um diese Tiere sorgen. Sie sollten sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass Sie als „Futtergeber“ eine Verantwortung für die Tiere tragen.

 

 

Denn wussten Sie schon? Auch wenn herrenlose Katzen in Ihrem Garten auftauchen und Sie sich rührend um sie kümmern, werden Sie zum Halter gemäß der Katzenschutzverordnung. Dies mag auf den ersten Blick ungewohnt erscheinen, aber es zeigt die Verbindung, die wir zu diesen wunderbaren Tieren aufbauen können.

Dieses Füttern muss jedoch mit einer Kastration der Katzen und einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle der Tiere verbunden sein. Sollten die Katzen nämlich nur gefüttert werden, werden sie sich auch wieder vermehren und dies gilt es zu vermeiden.

Auch wenn Katzenkinder so süß und niedlich aussehen, bitte melden Sie diese sofort bei uns und warten nicht, bis diese „groß“ sind. Denn bereits mit vier bis sechs Monaten können diese Katzen auch wieder trächtig werden oder Junge zeugen. Auch ist die Chance, die Katzenkinder zu zähmen und zu vermitteln erschwert oder ist gar vertan.

Gemäß der für Eberbach, in der Gemeinderatssitzung am 23.10.2023, beschlossenen Katzenschutzverordnung haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang (Zugang ins Freie) gewähren, die Pflicht, ihre Tiere kastrieren, chippen und registrieren zu lassen. Die Registrierung kann über das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder über das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) erfolgen.
Dies gilt nicht für Katzen unter fünf Monaten.

Unkastrierte Katzen und Kater dürfen keinen Freigang / unkontrollierten Ausgang bekommen.

Mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist es auch möglich, dass Fundtiere, die im Tierheim abgegeben werden, schnell wieder zu ihren Besitzern zurückkehren.

Ein unnötiger, meist mit Stress verbundener Aufenthalt, wird somit vermieden.
Der Stadt Eberbach ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.

Für die Zucht von Rassekatzen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass es eine Kontrolle der Nachzuchten gibt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns: 
Tierschutzverein Eberbach - Respektiere Tiere e.V.
Kontakt unter: Tel.: 06271 77345 (auch AB)
per WhatsApp: 01757476007
per E-Mail: tierschutz1913@aol.com
Postadresse: Kellereistr. 20, 69412 Eberbach

oder an die

Stadtverwaltung Eberbach, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Tel. 06271/87244,
E-Mail: stadt@eberbach.de

 


 


 


 


Hallo liebe Tierfreunde und Tierfreundinnen,

liebe Mitglieder, 

oft werden wir gefragt, welche Spenden wir noch gebrauchen können.

Katzenfutter für unsere verwilderten Streuner (auch in Zusammenarbeit mit der Streunerhilfe Mosbach und Umgebung) ebenso wie für unsere Igel (auch in Zusammenarbeit mit der Igelhilfe Neidenstein). 

Nassfutter: Animonda, Carny getreidefrei mit hohem  Fleischanteil. (Igel sind Insektenfresser, also Fleischfresser) oder als Trockenfutter auch Royal Canin "Mother and Babycat" oder "Kitten".  Für Igel bitte kein Gelee, keine Soße... 

Für unsere Straßentauben gern Körnerfutter von z.B. Mifuma oder Versele Laga "Gra Mix Tauben"

Amari, die dreibeinige ukrainische Hündin, die seit 2022 in unserer Obhut ist und immer noch ein Zuhause sucht, nehmen wir auch gern Futterspenden entgegen. (hier auch in Zusammenarbeit mit Salva La Zampa/Italien, Carmens Tierasyl/Rumänien und Adopt.me/Ukraine).

Bei anderen Sachspenden wie Decken, Kratzbäume, Körbchen usw. bitten wir Euch uns vorab zu kontaktieren, denn wir haben leider nur begrenzte Lagermöglichkeiten. 

Unser Verein finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. 

 

Hier unsere Mitgliedsbeiträge im Überblick.

Jahresbeitrag: 

Kinder- und Jugendlichen: 10,00€

Erwachsene:  15,00 €

Familien:         20,00€

Studenten, Auszubildenden, Rentner, Pensionären und Arbeitslosen: 10,00 €

Deine Vorteile als Mitglied sind:

> Schnelle und unbürokratische Hilfe im Notfall, auch in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Institutionen.

> Bei Bedarf kostenloses Ausleihen von Käfigen, Fallen, Transportboxen usw. 

> Auch wenn es vielleicht noch ein Tabu-Thema ist: Die Versorgung Deines Tieres nach Deinem Tod ist gewährleistet (gesonderte Unterlagen können angefordert werden)

> Gemütliche Treffen mit Gleichgesinnten und Austausch von Informationen 

Hast Du noch Fragen zur Mitgliedschaft, dann scheue Dich nicht, diese zu stellen.

Einfach das Kontaktformular ausfüllen.

Rechtliche Fragen: Hier möchte wir auch nochmals darauf hinweisen, dass wir keine rechtlichen (juristischen) Fragen beantworten dürfen und auch nicht können. Wenn jemand eine diesbezügliche Frage hat, bitte an den Verbraucherschutz oder an einen (Fach-) Anwalt wenden.


Bitte habt auch Verständnis dafür, dass wir keine Tiertransporte zum Beispiel bei Umzug oder Ähnlichem übernehmen.

Euer Tierschutzverein-Team