In Eberbach gibt es kein Tierheim. Daher bitte keine Anfragen, ob wir "nur ausnahmsweise" ein Tier aufnehmen können. Wir sind gern bereit in solchen Fällen Fremdvermittlungen* anzubieten.
Wer einem Tier ein Zuhause geben möchte, bitte fragt bei den Tierheimen nach oder schaut auf unsere Facebook-Seite, da wir mit verschiedenen Tierschutzorganisationen*** zusammenarbeiten.
Mit Ausnahmegenehmigung dürfen wir die dreibeinige Amari vermitteln, die Anfang des Krieges in der Ukraine 2022 zu uns kam.
Bei Wildtieren möchten wir darauf hinweisen, dass nicht jedes Tier, das hilfsbedürftig aussieht, auch hilfsbedürftig ist. Aus organisatorischen Gründen ist es uns auch nicht möglich, 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein. Alle, die bei uns mithelfen, machen es ehrenamtlich und in ihrer Freizeit.
*Fremdvermittlung:
Was bedeutet Fremdvermittlung? Die Tiere befinden sich noch in der Obhut ihrer Besitzer bzw. auf einer Pflegestelle einer anderen Tierschutzorganisation und diesen Tieren möchten wir auch eine Chance auf ein neues Zuhause geben
Was tun mit zugelaufenen und/oder gefundenen Tiere
Fundsachen müssen gemeldet werden!!!
Bitte an das zuständige Ordnungsamt (Gemeindeverwaltung/Fundbüro) wenden. Sollte aufgrund von z.B. Feiertagen das Ordnungsamt geschlossen haben, ist die Polizei dafür zuständig.
Sollte das Tier krank und/oder verletzt sein, bitte das Tier sofort zu einem Tierarzt bringen. Dieser kann dann auch sofort feststellen, ob das Tier gechipt ist und so den Besitzer ausfindig machen. Die Polizeidienststelle in Eberbach verfügt auch über ein Chiplesegerät und hat täglich 24 Stunden geöffnet.
Eine Fund-Katze, die gepflegt aussieht macht wahrscheinlich nur einen Spaziergang und gehört wahrscheinlich in die Nachbarschaft. Wenn man Bedenken hat, dass das Tier doch ein Fundtier ist, mal in der Nachbarschaft herumfragen, ob jemand NEU in die Gegend gezogen ist bzw. Zettel aufhängen und auf die Katze hinweisen. Auch im Internet (wie auch auf unserer FB-Seite können wir auf das Tier hinweisen).
Fundkatzen, die in Eberbach gefunden werden, bitte aufgrund der Katzenschutzverordnung bei uns melden.
Sollte das Tier außerhalb von Eberbach (inkl. der Ortsteile) gefunden werden, ist die Gemeinde und das Tierheim zuständig, in der das Tier gefunden wurde.
Dies hat nur Gültigkeit für Tiere, die als Heim-oder Haustiere bezeichnet werden.
Bei Wildtieren muss grundsätzlich eine Freigabe entweder vom Jagdpächter, Förster, Polizei, oder einer anderen offiziellen Behörde erfolgen. Solltet Ihr ein Wildtier gefunden haben, BITTE zuerst uns oder eine andere Behörde kontaktieren. Sollte das Wildtier so verletzt sein, dass sofort Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden müssen, bitte in der Tierklinik Bescheid geben, dass eine Freigabe noch nicht erfolgt ist. Danke!